Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Beraterhaftung bei Versäumung rechtzeitiger Selbstanzeige
Hat der Steuerberater es pflichtwidrig versäumt, trotz konkreter Kenntnis vom Besitz einer aktuellen Steuer-CD des deutschen Fiskus unverzüglich nach Abschluss des Erstberatungsgesprächs mit den Mandanten eine mit deren (zumindest vorläufig) geschätzten Einkunftsangaben zum bislang verschwiegenen schweizerischen Bankdepot versehene, veranlagungsfähige Selbstanzeigeerklärung zu veranlassen, haftet er für die gegen seine Auftraggeber wegen Steuerhinterziehung verhängten Geldstrafen einschließlich etwaiger Verteidigerkosten. Ein Verbot, solche strafrechtlichen Sanktionen zivilrechtlich auf den Steuerberater überwälzen zu können, existiert dabei nicht.
Unerklärlich [i]infoCenter „Selbstanzeige“ NWB FAAAB-22685 bleibt, warum der Berater (bzw. der sachbearbeitende Fachangestellte) angesichts einer je...