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Umsatzsteuer; | Behandlung von Werbezuschüssen bei Kfz-Händlern(§ 10 UStG)
Der (BStBl 1972 II 367) zur Frage des Leistungsaustausches bei Werbezuschüssen, die der Hersteller einer Ware dem Händler für die Durchführung von Werbemaßnahmen gewährt, seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Danach liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen Zuschußgeber und -empfänger nicht vor, (1) wenn sich der Zuschußnehmer nicht zur Werbung verpflichtet hat, (2) er die Werbung im eigenen Interesse betreibt und (3) die Gewährung des Zuschusses nicht losgelöst von der Warenlieferung des Zuschußgebers erfolgt, sondern mit dieser eng verknüpft ist. Eine enge Verknüpfung im vorgenannten Sinne ist z.B. dann gegeben, wenn sich die Zuschußhöhe nach dem Umfang der abgenommenen Waren richtet. In diesem Fall handelt es sich beim Zuschuß um einen bloßen Preisn...