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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 1299/15

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Kosten iHv 3.238,26 Euro für die Betreuung der am 00.00.1981 geborenen Frau N P und ihres am 00.00.2010 geborenen Sohnes F in einem Frauenhaus für die Zeit vom 10.08.2010 bis zum 04.12.2010.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAG-49952

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.02.2017 - L 7 AS 1299/15

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