Schätzung der Einkünfte aus eBay-Verkäufen, ESt-Anspruch gegen das insolvenzfreie Vermögen
Leitsatz
1) Das Finanzgericht hat gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO eine eigene Befugnis, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Es ist
nicht an die Schätzung des Finanzamtes gebunden, sondern kann sich an den von der Steuerfahndung angefertigten Auswertungen
(hier zu eBay-Verkäufen) orientieren.
2) Übt der Steuerpflichtige im Insolvenzverfahren über sein Vermögen ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter
eine selbständige Tätigkeit aus und gelangen die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse, wird keine Masseverbindlichkeit
i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet. Etwaige Steuern gehören dann zum insolvenzfreien Vermögen und sind unmittelbar gegenüber
dem Schuldner festzusetzen.
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