Unterhaltsleistungen an den in Indien lebenden Lebensgefährten für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland
Leitsatz
Ein Abzug von Unterhalt an eine den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellte Person i.S.v. § 33a Abs. 1
Satz 3 EStG als außergewöhnliche Belastung kommt nicht in Betracht, wenn der Empfänger während seines Inlandsaufenthaltes
keinen Anspruch auf Sozialhilfe gemäß § 23 Abs. 1 SGB XII hat, der mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen
gekürzt oder nicht gewährt wird.
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1100 Nr. 13 EAAAG-49643
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.