Arbeitshilfe - Stand: 20.03.2019

Rechtsverfolgungskosten können nicht als Sonderwerbungskosten steuerlich berücksichtigt werden?

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Anerkennung von (vergeblichen) Sonderwerbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Begehren auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
TAAAG-49531