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Umsatzsteuer | Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer Pferdepension
(1) Pferdepensionsleistungen gehören nicht zum Kernbereich des Reitsports und sind nicht gem. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreit. (2) § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG ist insoweit richtlinienwidrig, als die Vorschrift nicht nur die Leistungen, die steuerbegünstigte Körperschaften für wohltätige Zwecke im Bereich der sozialen Sicherheit erbringen, sondern alle Leistungen dieser Körperschaften, wie z. B. auch bei der Förderung des Sports, umfasst (Bezug: § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 1 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG 2005; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).
Im Urteilsfall bot ein gemeinnütziger Reiterverein seinen Mitgliedern das Einstellen und Füttern von Pferden der Mitglieder gegen ein gesondertes Entgelt an. Nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der im Urteilsfall (Streitjahr 2005) noch anzuwendenden Richtlinie 77/388/EWG (seit : Art. 132 Abs...