Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | EuGH-Vorlage: Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahingehend auszulegen, dass eine nach dieser Vorschrift verbotene Beihilfe vorliegt, wenn nach der Regelung eines Mitgliedstaats Grunderwerbsteuer für einen steuerbaren Erwerb aufgrund einer Umwandlung (Verschmelzung) nicht erhoben wird, falls am Umwandlungsvorgang bestimmte Rechtsträger (herrschendes Unternehmen und eine abhängige Gesellschaft) beteiligt sind und die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der abhängigen Gesellschaft i. H. von 100 % innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang besteht (Bezug: Art. 107 Abs. 1, Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV; § 1, § 6a, § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GrEStG; § 1, § 2 UmwG)?
Gem. der durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom (BGBl 2009 I S. 3950), mit Wirkung für ...BStBl 2010 I S. 1321BStBl 2011 I S. 673BStBl 2012 I S. 662