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Einzelaufzeichnungspflichten bei Bargeschäften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAG-48821 Die aktuelle Diskussion zu Einzelaufzeichnungspflichten bei Bargeschäften wird von verschiedenen Seiten beeinflusst. Zu nennen sind hier die sog. 2. Kassenrichtlinie ( BStBl 2010 I S. 1342), die „Apotheken-Urteile“ vom - X R 42/13 (BStBl 2015 II S. 519), VIII R 52/12 NWB ZAAAE-99396 und X R 47/13 NWB VAAAE-88380 sowie das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom (BGBl 2016 I S. 3152, sog. Kassensicherheitsgesetz).
Ausführlicher Beitrag s. .
Steuerrechtliche Aufzeichnungspflichten und betroffener Personenkreis
[i]Steuerrechtliche Einzelaufzeichnungspflicht für Buchführungspflichtige und EinnahmenüberschussrechnerDie Einzelaufzeichnungspflicht bei Bareinnahmen ergibt sich neuerdings – u. E. klarstellend – aus § 146 Abs. 1 Satz 1 AO n. F., nämlich grundsätzlich durch Einzelaufzeichnungen, soweit diese nicht unzumutbar sind. Aber auch für Zeiträume, die vor der Gesetzesänderung liegen, gilt die Einzelaufzeichnungspflicht sowohl für bilanzierende Steuerpflichtige als auch für Einnahmenüberschussrechner. Gemäß § 22 UStG und § 63 UStDV müssen die Aufzeichnungen nämlich so beschaffen sein, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist, einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuern zu erhalten und die Grundlage...