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Sozialrecht | Kein höheres Elterngeld aufgrund einer jährlichen Einmalzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Das BSG hat entschieden, dass jährlich einmal gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld das Elterngeld nicht erhöhen. Diese Gelder sind bei der Bemessung des Elterngelds als sonstige Bezüge nicht zu berücksichtigen.
Die Klägerin war vor der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2014 und ihrer sich anschließenden Elternzeit als Angestellte tätig. Sie hatte Anspruch auf monatliche Lohnzahlung. Die einmal jährliche Zahlung eines Urlaubsgelds im Mai und eines Weihnachtsgelds im November (13. und 14. Monatsgehalt) betrugen [i]Schmidt, NWB 39/2016 S. 2954weitere je 1/14 des vereinbarten Jahresgehalts. Die Vorinstanz ( NWB AAAAF-75469) berücksichtigte das Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung noch. Dem widersprach das BSG. Entsprechend des Wo...