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Arbeitsrecht | Insolvenzkündigung des GmbH-Geschäftsführers vor Dienstantritt
Ein Arbeitsverhältnis kann im Insolvenzverfahren ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden (§ 113 Satz 1 InsO). Da sich dem Wortlaut dieser Regelung aber keine entsprechende Einschränkung für einen Ausschluss einer Kündigung vor Dienstantritt entnehmen lässt, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses von daher – auch S. 2090wenn es noch nicht in Vollzug gesetzt wurde – ohne die Notwendigkeit einer sozialen Rechtfertigung erfolgen (§ 14 Abs.1 KSchG). Dabei beginnt die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigungserklärung [i]Zum Arbeitsrecht in der Insolvenz Olbertz/Sturm, NWB 45/2013 S. 3552(§ 113 Satz 2 InsO).
Der Kläger wurde zunächst als Direktor mit Gesamtprokura bei der Mutter-GmbH mit einer Kündigungsfrist von neun Monaten zum Monatsende nach Ablauf de...