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Einkommensteuer | Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger Nichtrealisierung der geplanten Bebauung – Vorliegen der Veräußerungsabsicht
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein gewerblicher Grundstückshandel kann zwar auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten zu bejahen sein, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen. Eine Verlustverrechnung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Gewinnerzielungsabsicht bereits vor Entstehung der Verluste weggefallen ist und der Grundstückshandel zum Liebhabereibetrieb geworden ist. (2) In einem solchen Fall des Strukturwandels zur Liebhaberei ist es unerheblich, dass keine Feststellung nach § 8 der Verordnung (VO) über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO vorgenommen [i]Blusz, NWB 3/2017 S. 172wurde.