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Umsatzsteuerliche Organschaft
Personengesellschaft als Organgesellschaft innerhalb eines Organkreises
In verschiedenen aktuellen Urteilen haben sich BFH und EuGH zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geäußert. Insbesondere ging es um die Frage, ob auch eine Personengesellschaft Organgesellschaft sein kann. Das BMF hat die Urteile aufgegriffen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Hintergrund
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt eine Organschaft vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden die eingegliederten Organgesellschaften (Tochtergesellschaften) ähnlich wie Angestellte des Organträgers (Muttergesellschaft) als unselbständig angesehen; Unternehmer ist der Organträger. Nach dem Gesetzeswortlaut kann demnach eine Personengesellschaft nicht Organgesellschaft innerhalb einer Organschaft sein. Demzufolge geht Abschn. 2.2 Abs. 5 Satz 1 UStAE davon aus, dass eine Personengesellschaft stets selbständig ist. Für die Organfähigkeit von Personengesellschaften hatte sich jedoch erstmals der EuGH und im Anschluss daran der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung ausgesprochen.
Stellungnahme des BMF
Die Finanzverwaltung schließt sich nunmehr dieser Rechtsprechung an und ändert insowe...