Bei der Ermittlung der – unterhalb eines Anteils von 75 % vorbehaltlich einer positiven Überschussprognose zur Werbungskostenkürzung
führenden- Entgeltlichkeitsquote der Wohnungsvermietung an Angehörige ist die Kaltmiete um einen Möblierungszuschlag für die
Einbauküche und die Nutzungsmöglichkeit von Waschmaschine und Trockner in Höhe der monatlichen AfA zuzüglich eines Gewinnaufschlags
von 4% zu erhöhen, soweit dieser nicht bereits in den Ausstattungsmerkmalen des Mietspiegels berücksichtigt ist.
Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten gehören auch Montagekosten.
Im Rahmen der Überschussprognose ist eine geringere Zinsbelastung aufgrund einer erst für spätere Jahre neu vereinbarten
günstigeren Anschlussfinanzierung nur berücksichtigungsfähig, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2018 S. 8 Nr. 10 DStRE 2018 S. 580 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2017 S. 2404 CAAAG-48770
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 03.11.2016 - 11 K 3115/14 E
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