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Einkommensteuer | Besteuerung privater Mitfahrgelegenheiten (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat zur Besteuerung privater
Mitfahrgelegenheiten Stellung genommen.
Hierzu führt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister weiter aus:
Einkünfte aus der Mitnahme von Fahrgästen im Rahmen von Fahrgemeinschaften können nach § 22 Nummer 3 EStG der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie 255 € im Kalenderjahr übersteigen.
Mit der Freigrenze ist sichergestellt, dass Einkünfte geringeren Umfangs aus der Bildung von Fahrgemeinschaften steuerfrei bleiben.
Quelle: BT-Drucks. 18/12750, Antwort auf Frage 25 des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (il)