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BFH 13.12.2016 X R 4/15, BBK 13/2017 S. 599

Steuerrecht | Buchgewinn aufgrund einer Restschuldbefreiung

Kommt es bei einem Schuldner zu einer Restschuldbefreiung, die auch betriebliche Verbindlichkeiten erfasst, so entsteht grundsätzlich mit der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses ein Buchgewinn.

Hatte [i]Restschuldbefreiung wirkt auf Jahr der Betriebsaufgabe zurückder Schuldner seinen Betrieb aber schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, so wirkt die Restschuldbefreiung auf das Jahr der Betriebsaufgabe zurück und mindert den Aufgabeverlust bzw. erhöht den Aufgabegewinn. Der Steuerbescheid des Jahres der Betriebsaufgabe ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses zu ändern.

Hinweis:

Der [i]BFH widerspricht dem BMFBFH widerspricht damit dem BMF-Schreiben über die ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen aus einer Restschuldbefreiung vom . Das BMF verneint nämlich generell eine Rückwirkung. S. 600

Die [i]Keine Verjährung bei rückwirkendem Ereignisvom BFH bejahte Rückwi...

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