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Das gerichtliche Mahnverfahren, Teil 1
Für das gerichtliche Mahnverfahren herrscht Formularzwang. Allerdings ist es mit „mal eben ausfüllen“ nicht getan. In der in dieser Ausgabe startenden Reihe zum Mahnverfahren möchten wir Ihnen einen grundlegenden Überblick über den Ablauf des Verfahrens geben und aufzeigen, wie das Formular richtig ausgefüllt wird. Die Formularvordrucke wurden zum Teil der Seite www.mahngerichte.de entnommen. Wir danken der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren für die Genehmigung der Nutzung und Wiedergabe der Musterbeispiele.
Grundlagen
Das Mahnverfahren ist in den §§ 688 ff. ZPO geregelt. Zweck des Mahnverfahrens ist es, einen Vollstreckungstitel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, zu erlangen. Die beteiligten Parteien werden in einem Mahnverfahren „Antragsteller“ und „Antragsgegner“ genannt. In einem Mahnverfahren kann nur der Anspruch, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, geltend gemacht werden.
Firma A hat Heizöl an B geliefert und in Höhe von 3.500 € in Rechnung gestellt. B zahlt nicht.
Gegenüber einem Klageverfahren ist das Mahnverfahren
einfacher – weil „nur“ ein Formular ausgefüllt werden muss
schneller – es findet keine münd...