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Lohnsteuer | Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung
Gemäß der Kurzinfo der OFD NRW vom sind die Ausführungen im (BStBl 2016 I S. 1449) bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines Dienstrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu beachten. Danach ist die Nutzungsüberlassung zu privaten Zwecken nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 bzw. Satz 10 EStG zu bewerten, wenn sie bereits Bestandteil der arbeitsvertraglichen Entlohnung ist (z. B. wenn bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags eine solche Vereinbarung getroffen wurde) oder aufgrund einer steuerlich anzuerkennenden Gehaltsumwandlung mit Wirkung für die Zukunft vereinbart wird. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zivilrechtlich Leasingnehmer des Fahrrads ist. Es ist von einer Gehaltsumwandlung dergestalt auszugehen, da...