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Online-Nachricht - Freitag, 30.06.2017

Steuertipps für Schüler und Studenten

Das Hessische Finanzministerium hat anlässlich des bevorstehenden Ferienbeginns in Hessen Steuertipps für Schüler und Studenten veröffentlicht.

U.a. auf folgende Punkte weist das Finanzministerium hin:

  • Prinzipiell müssen Schüler und Studierende ihrem Arbeitgeber ihr Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Informationen zur Identifikationsnummer hält der Internetauftritt des Bundeszentralsamts für Steuern bereit.

  • Ferner benötigt der Arbeitgeber eine Angabe darüber, ob der Ferienjob das erste Beschäftigungsverhältnis ist. Diese Informationen ermöglichen ihm den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie etwa Steuerklasse und Religion. Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder einer Papierbescheinigung des Finanzamts ist ni...