Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz wurde mit Wirkung zum die Besteuerung von Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen im neuen § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG gesetzlich geregelt. Mit hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Grundsätze der Anwendung der Neuregelung festgelegt und dabei auch zu den umsatzsteuerlichen Folgen der Gesetzesänderung Stellung genommen. Am wiederum hatten sich die Interessenvertretungen der Wirtschaft mit Fragen zur betrieblichen Praxis bezüglich der Neuregelung an das BMF gewandt. Dabei wurden auch umsatzsteuerliche Fragen aufgeworfen. Diese Fragen hat das BMF nun in seinem beantwortet.
A. Regelungen im
Die gesetzlichen Änderungen durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz haben lt. grundsätzlich keine Auswirkung auf die Umsatzsteuer.
Dies bedeutet, dass insbesondere die geltenden Regelungen zum Vorsteuerabzug und zur Versteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben unverändert fortgelten: Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst sind, gelten gem. Abschn. 1.8 Abs. 4 Satz 1 UStAE als nicht...