Leistungen an die betriebliche Versorgungskasse nach dem österreichischen „Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz”
sind bei inländischen Grenzgängern als Zukunftssicherungsleistungen steuerfrei
Leitsatz
1. Durch Beitragsleistungen nach dem österreichischen „Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz” entsteht
im Vermögen inländischer Grenzgänger ein unentziehbarer Rechtsanspruch, welcher das Vermögen des berechtigten Arbeitnehmers
bereits im Zeitpunkt der Beitragsleistung gemehrt hat.
2. Die Beitragszahlungen sind gem. § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei zu stellen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 6 Nr. 17 DStRE 2018 S. 780 Nr. 13 EFG 2017 S. 1247 Nr. 15 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2017 S. 674 KÖSDI 2017 S. 20434 Nr. 9 RAAAG-48389
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