Keine ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung für den Wechsel in eine neue Betriebsrentenzusage
Leitsatz
1. Eine Entschädigungszahlung, die einem Arbeitnehmer anlässlich seines Wechsels in eine neue Betriebsrentenzusage mit einem
gegenüber der vorherigen Zusage geringeren Versorgungsniveau zufließt, ist nicht ermäßigt zu besteuern.
2. Dass die Abfindungszahlung auf einer neuen Rechtsgrundlage beruht, die auch durch eine Vertragsänderung geschaffen werden
kann, führt alleine nicht zu einer Entschädigung nach § 24 Nr. 1a EStG. Hinzukommen muss die Beendigung des bisherigen Einkunftserzielungstatbestandes.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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