Gesetzgebung | Sachkundenachweis für Immobilienmakler (Bundestag)
Immobilienmakler müssen künftig
einen Sachkundenachweis erbringen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis
erhalten. Das beschloss der Bundestag am
, mit
Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition, als er einen Gesetzentwurf
der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/10190) auf Empfehlung des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drucks. 18/12831)
in 2. und 3. Lesung annahm.
Ziel des Gesetzes sei es, die Qualität der Dienstleistungen von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern zu verbessern, heißt es in der Begründung. Die Pflicht, die Sachkunde nachzuweisen, gilt auch für Mitarbeiter von Kreditinstituten, weil es sich bei der Grundstücks- und Immobilienvermittlung nicht um Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes handele.
Für Makler und Wohneigentumsverwalter, die bereits länger als sechs Jahre tätig sind, sind Möglichkeiten zur Befreiung vom Sachkundenachweis vorgesehen.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
WAAAG-48318