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Track 07 | Gemeinnützigkeit: Turnierbridge-Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit
Der BFH hat entschieden, dass ein Anspruch auf Anerkennung der Förderung von Turnierbridge als gemeinnützig besteht, weil Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördert wie Sport. Deshalb hat der BFH das für den Kläger zuständige Landesfinanzministerium NRW verpflichtet, Turnierbridge als gemeinnützig anzuerkennen. Turnierbridge-Vereine profitieren somit von einer Befreiung bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Den Anfang machen heute die beiden aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit von Vereinen, die Turnierbridge fördern.
Zwar hat Bridge in Deutschland nicht den Bekanntheitsgrad, den es in vielen anderen Ländern der Welt hat, dennoch liegen die Schätzungen bei etwa einer halben Mio. aktiven Spielern. Im Deutschen Bridge-Verband sind etwa 26.000 Mitglieder organisiert – in knapp 500 Vereinen. Diese haben jetzt allen Grund zur Freude.
Das höchste deutsche Steuergericht hat geurteilt: Es besteht ein Anspruch darauf, dass die Förderung von Turnierbridge als gemeinnützig anerkannt wird. Turnierbridge fördert ebenso wie Sport die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Ge...