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OLG München 18.05.2017 34 AR 80/17, NWB 26/2017 S. 1936

Gesellschaftsrecht | Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers aus § 64 GmbHG am Sitz der Gesellschaft

Wird der (ehemalige) Geschäftsführer einer GmbH wegen pflichtwidrig nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleisteter Zahlungen auf Schadensersatz (§ 64 GmbHG) in Anspruch genommen, ist dieser als auf die Wiederauffüllung der Masse gerichtete Anspruch eigener Art am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen und dort auch die Gerichtszuständigkeit (§ 29 Abs. 1 ZPO) begründet. Dies gilt selbst dann, wenn hierdurch die Insolvenzgläubiger [i]infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350 begünstigt werden, obwohl diese nach dem Gesetz nicht Gläubiger des Anspruchs sind, sondern ausdrücklich (nur) die mit den Geschäftsführern durch Anstellungsvertrag in vertraglichen Beziehungen stehende Gesellschaft, die mittels eventueller Rückzahlungen in den Stand versetzt werden soll, ihre Verbindlichkeiten so weit wie möglich erfüllen zu können. § 64 GmbHG knüpft näml...

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