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FG Hessen 28.02.2017 9 K 400/16, NWB 26/2017 S. 1933

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen in einem Pflegeheim

Nach dem kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG auch für Pflege- und Betreuungsleistungen in einem Seniorenwohnheim in Anspruch genommen werden, soweit dort ein eigener Haushalt des Bewohners vorliegt. Ein solcher liegt dann vor, wenn die Räumlichkeiten von ihrer Ausstattung her für eine eigenständige abgeschlossene Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bewohners geeignet sind. Dazu muss die Wohnung Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich umfassen, individuell genutzt werden können und abschließbar sein.

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