Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Berücksichtigung von Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen in einem Pflegeheim
Nach dem kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG auch für Pflege- und Betreuungsleistungen in einem Seniorenwohnheim in Anspruch genommen werden, soweit dort ein eigener Haushalt des Bewohners vorliegt. Ein solcher liegt dann vor, wenn die Räumlichkeiten von ihrer Ausstattung her für eine eigenständige abgeschlossene Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bewohners geeignet sind. Dazu muss die Wohnung Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich umfassen, individuell genutzt werden können und abschließbar sein.