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Einkommensteuer | Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
Nach dem findet § 2 Abs. 8 EStG auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung.
Der Beschluss enthält lediglich Klarstellendes. Denn die in § 2 Abs. 8 EStG verwendeten Begriffe „Lebenspartner“ und „Lebenspartnerschaften“ beziehen sich ganz eindeutig auf die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossenen Verbindungen, also auf eingetragene Lebenspartnerschaften. Folgerichtig scheidet eine Gleichstellung sowohl für die nicht nach dem LPartG eingegangene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft als auch [i]infoCenter „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ NWB BAAAB-36689 für die nichteheliche, heterogene Lebensgemeinschaft aus, die im Übrigen keinem Ehehindernis unterliegt. Diese Einschränkungen sind auch verfassungsgemäß, da nur die Verbindung aufgrund des LPartG zu Ve...