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Einkommensteuer | Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
Auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen finden die Grundsätze der Realteilung nach dem auch dann Anwendung, wenn die Abfindung nicht in der Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, sondern in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht (gegen BStBl 2017 I S. 36).
Der BFH ist dem Finanzgericht nur im Ergebnis, nicht aber in der Begründung der steuerneutralen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer Ein-Mann-GmbH & Co. KG des ausscheidenden Mitunternehmers gefolgt. Das FG Düsseldorf ist von einer analogen A...BStBl 2013 II S. 1004BStBl 2017 I S. 36