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Abgabenordnung | Haftung des Geschäftsführers bei fehlender Zustimmung des Sachwalters
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Dem Geschäftsführer einer insolventen GmbH ist kein grobes Verschulden für die Nichtabführung von Lohnsteuer vorzuwerfen, wenn das Insolvenzgericht angeordnet hat, dass Zahlungen aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen und der Sachwalter die Zustimmung zur Abführung der Lohnsteuer ausdrücklich versagt hat. (2) Dies gilt ungeachtet dessen, ob die Anordnung eines solchen Zustimmungsvorbehalts durch das Insolvenzgericht im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung zulässig ist.
Die Antragsteller waren Geschäftsführer einer GmbH, für die sie einen Insolvenzantrag gestellt hatten. Das Insolvenzgericht ordnete die vorläufi...