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Umsatzsteuer | Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung
Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann nach dem diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen.
Der Kläger hat einer ihm persönlich erteilten Gutschrift mit Steuerausweis nicht widersprochen, obwohl die ihr zugrunde liegende Leistung nicht er, sondern eine (Erfinder-)Gemeinschaft erbracht hat. In der Gutschrift wurde jedoch auf einen Vertrag Bezug genommen, den möglicherweise die Gemeinschaft als Leistende erkennen lässt. Das würde den Kläger vor einer Umsatzsteuerpflicht nach § 14c Abs. 2 UStG [i]infoCenter „Unberechtigter Steuerausweis“ NWB UAAAC-40714 bewahren. Interessant ist im Übrigen, dass der BFH in der Urteilsbegründung zu der zurüc...