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Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren
Der NWB VAAAG-46840 entschieden, dass ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn der Steuerpflichtige unentgeltlich erworbene Aktienbezugsrechte am selben Tag verkauft und wieder kauft und er aufgrund spezieller Kenntnisse davon ausgehen kann, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis wieder erwerben zu können.
Der Kläger war als Börsenmakler, Mitgesellschafter und -geschäftsführer der XYZ-AG tätig. 1997 wurde die XYZ-GmbH in die XYZ-AG umgewandelt. Der Kläger erhielt 30 % der Aktien. Im Oktober 1998 wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt und der Kläger erhielt für seine Aktien Bezugsrechte für junge Aktien. Am um 19:00 Uhr gab der Kläger bei einem Berater der Bank A telefonisch eine Verkaufsorder über die Bezugsrechte auf und rief am um 8:30 Uhr erneut an und erteilte einen Kaufauftrag über dieselbe Anzahl an Bezugsrechten. Beide Geschäfte wurden am praktisch gleichzeitig – ohne dazwischenliegenden Handelstag – durchgeführt. Durch seine speziellen Kenntnisse als Börsenmakler war ihm bewusst, dass der am Vorabend platzierte Verkaufsauftrag durch einen vor Börsenbeginn übermitt...