Beiträge an die inländische Rentenversicherung
als Sonderausgaben
Leitsatz
1. Erzielt ein Steuerpflichtiger
Arbeitslohn in der Schweiz, welcher aufgrund des DBA-Schweiz im
Inland steuerfrei bleibt und löst dieser Tatbestand zugleich Pflichtbeiträge an
die inländische gesetzliche Rentenversicherung aus, können diese
Beiträge nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
2. Der unmittelbare wirtschaftliche
Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist dadurch gegeben,
dass die steuerfreien Einnahmen verpflichtend der Finanzierung der
Vorsorgeaufwendungen dienen.
3. Die Nichtberücksichtigung
der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben stellt in diesem Fall
keinen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1078 Nr. 13 GAAAG-47843
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.01.2017 - 5 K 1463/14
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