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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1463/14 EFG 2017 S. 1078 Nr. 13

Gesetze: EStG § 3cEStG § 10 Abs. 1EStG § 10 Abs. 2EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa DBA-Schweiz Art. 15 DBA-Schweiz Art. 15a

Beiträge an die inländische Rentenversicherung als Sonderausgaben

Leitsatz

1. Erzielt ein Steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Schweiz, welcher aufgrund des DBA-Schweiz im Inland steuerfrei bleibt und löst dieser Tatbestand zugleich Pflichtbeiträge an die inländische gesetzliche Rentenversicherung aus, können diese Beiträge nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.

2. Der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist dadurch gegeben, dass die steuerfreien Einnahmen verpflichtend der Finanzierung der Vorsorgeaufwendungen dienen.

3. Die Nichtberücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben stellt in diesem Fall keinen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1078 Nr. 13
GAAAG-47843

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.01.2017 - 5 K 1463/14

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