Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung:
Zusätzlichkeitserfordernis - Entgelt für einen Werbeaufkleber des
Arbeitgebers auf dem Fahrzeug des Arbeitnehmers
Leitsatz
1. Verzichtet der Arbeitnehmer
auf Teile seines bisherigen Gehalts und werden stattdessen Erholungsbeihilfen,
sowie Zuschüsse zu den Fahrtkosten und für Internetanschlüsse vereinbart,
fehlt es am Zusätzlichkeitserfordernis, so dass die Pauschalierung der
auf diese Gehaltsbestandteile entfallenden Lohnsteuer nicht möglich
ist.
2. Die Vereinbarung eines Entgelts
für einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers auf dem Fahrzeug des Arbeitnehmers
im Arbeitsvertrag ist Arbeitslohn, wenn die Vergütung unabhängig
von der Fahrleistung des Fahrzeugs gezahlt wird und der Aufkleber
- identisch mit dem Logo im Briefkopf des Arbeitgebers - aus einer
Folge von drei Buchstaben besteht, der mangels Bekanntheit bei einem
größeren Personenkreis keine nennenswerte Werbewirkung zukommt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2069 Nr. 36 DStZ 2017 S. 591 Nr. 16 EFG 2017 S. 1102 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2017 S. 2083 CAAAG-47840
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.11.2016 - 2 K 1180/16
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