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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 10 V 1044/17 EFG 2017 S. 1087 Nr. 13

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG § 8 Abs. 2KStG § 8 Abs. 3 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Keine rechtliche Bindung zwischen der Beurteilung einer vGA auf Gesellschafts- und Anteilseignerebene

Bemessung der vGA bei verbilligter Wohnungsüberlassung an den Anteilseigner nach der Kostenmiete

Leitsatz

1. Eine rechtliche Bindung zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Kapitalgesellschaft gem. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG und einer solchen auf der Ebene des Gesellschafters gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG besteht nicht.

2. Bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern ist die vGA bei dem Gesellschafter in der Höhe anzusetzen, in der bei der Kapitalgesellschaft eine vGA zu berücksichtigen ist.

3. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei verbilligter Überlassung einer Wohnung die vGA auf der Ebene der GmbH nach der Kostenmiete zu bewerten ist und in gleicher Höhe Kapitaleinkünfte bei dem Anteilseigner gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG anzusetzen sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 3020 Nr. 51
DStR 2018 S. 7 Nr. 1
DStRE 2018 S. 486 Nr. 8
DStZ 2017 S. 585 Nr. 16
EFG 2017 S. 1087 Nr. 13
GmbH-StB 2017 S. 324 Nr. 10
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 7
LAAAG-47730

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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.04.2017 - 10 V 1044/17

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