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Vertretungsberechtigung des Steuerberaters vor Behörden und Gerichten
Überblick über alle Verfahrensarten
Als „Helfer in Steuersachen“ ist der Steuerberater zur umfassenden Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten befugt. Aufgrund seiner besonderen Sachkenntnis kann er überdies Mandanten auch in einer Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren vertreten. Insofern ergeben sich gleichsam fachlich wie wirtschaftlich interessante Tätigkeitsfelder.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 1972
I. Hintergrund
Der Anwendungsbereich des Steuerberatungsgesetzes normiert gleichzeitig die originäre Tätigkeitsbefugnis des Steuerberaters. Diese umfasst – vereinfacht – die Hilfeleistung in allen steuerlichen Angelegenheiten (§ 1 Abs. 1, 2 StBerG).
[i]Vertretungsbefugnis abhängig von VerfahrensordnungenDaneben wird klargestellt, dass die Zulassung als Bevollmächtigter und Beistand nach den Verfahrensordnungen (z. B. Abgabenordnung) unberührt bleibt (§ 1 Abs. 3 StBerG). Dort kann der Gesetzgeber das Tätigkeitsfeld beschränken, aber auch erweitern. Und tatsächlich sehen die verschiedenen Verfahrensordnungen auch beides in unterschiedlichem Umfang vor.
[i]Bevollmächtigter oder BeistandBevollmächtigte sind gewillkürte Vertreter (§ 167 BGB). Die Vollmachtserteilung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem ge...