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StuB 12/2017 S. 482

Bekämpfung von Geldwäsche

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll effektiver werden. Der Bundesrat hat ebenfalls am der vom Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt.

Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters
Kern des Vorhabens ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, welches insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren soll. Es enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Sämtlic...

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