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Die Einbauküche in der vermieteten Wohnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAG-47103 Mit Urteil vom - IX R 14/15 NWB LAAAF-87994 hat der BFH, seine bisherige Rechtsprechung ändernd, entschieden, dass die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt grds. nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Nach dieser Entscheidung ist die Einbauküche ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung zu berücksichtigen sind (Rechtsprechungsänderung).
Ausführlicher Beitrag s. .
Reaktion des BMF
[i]BMF: Wahlrecht auf Anwendung alter oder neuer Rechtslage in allen offenen FällenDas NWB KAAAG-45581) wendet die Grundsätze dieses Urteils in allen noch offenen Fällen an, ermöglicht den Steuerpflichtigen aber bei Erstveranlagungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 auch noch eine Besteuerung nach der bisherigen Rechtsprechung.
Aufwendungen für die Einbauküche nach alter und neuer Rechtslage
[i]Bisherige RechtslageNach bisheriger Rechtslage waren nur die Aufwendungen für die Erneuerung der Spüle und des (nach der regionalen Verkehrsauffassu...