Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Neubekanntgabe der Vordruckmuster
(1) Für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG werden folgende Vordruckmuster eingeführt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
USt 1
V Anlage zu USt 1 V | - Antrag
auf Umsatzsteuer-Vergütung - |
Diese ersetzen die mit , BStBl 2013 I S. 855, herausgegebenen Vordruckmuster.
(2) Das Vordruckmuster USt 1 V wurde redaktionell überarbeitet. Die Anlage zu USt 1 V ist unverändert.
(3) Die Vordrucke USt 1 V und Anlage zu USt 1 V sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Länder können Nr. 3 des Verfügungsteils auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V entsprechend ihren technischen und organisatorischen Erfordernissen gestalten.
II. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2017 I S. 850, geändert worden ist, wird in Abschnitt 4a.4 Abs. 2 Satz 1 die Angabe „ , BStBl S. 855,” durch die Angabe „ , BStBl 2017 I S. 853,” ersetzt.
Die Regelungen dieses Schreibens sind ab dem Tag dieses Schreibens anzuwenden.
BMF v. - III C 3 - S 7532/09/10001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 853
DB 2017 S. 1359 Nr. 24
DStR 2017 S. 12 Nr. 23
UR 2017 S. 559 Nr. 14
UVR 2017 S. 231 Nr. 8
WAAAG-47401