Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 8 SO 344/16 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Unionsbürgern, die dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in der bis zum geltenden Fassung unterfallen, sich seit mehr als sechs Monaten in Deutschland aufhalten und hilfebedürftig sind, sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für die Zeit bis zum zu gewähren. Zumindest in Eilverfahren ist davon auszugehen, dass das nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII eröffnete Ermessen in dieser Konstellation auf Null reduziert ist.

2. Wenn die Voraussetzungen nach § 41a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 SGB II für eine vorläufige Entscheidung über Leistungen nach dem SGB II vorliegen, kann für Leistungszeiträume ab dem das nach § 41a Abs. 7 S. 1 SGB II eingeräumte Ermessen wegen der durch die Neufassung des § 23 SGB XII eingeführten Leistungseinschränkungen ebenfalls auf Null reduziert sein mit der Folge, dass dem genannten Personenkreis vorläufig Leistungen nach dem SGB II zu gewähren sind.

Fundstelle(n):
YAAAG-47260

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 16.02.2017 - L 8 SO 344/16 B ER

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen