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FG Düsseldorf Urteil v. - 15 K 829/06 G,U,F

Gesetze: AO § 162 Abs 2 S 1, AO § 90 Abs 1, AO § 367 Abs 2 S 1, AO § 365 Abs 1, AO § 88, AO §§ 88ff , FGO § 96 Abs 1 S 1

Reduzierung des Beweismaßes bei Verletzung der Mitwirkungspflichten - Überhöhte Zuschätzung bei starker Abweichung von den Reingewinnsätzen der amtlichen Richtsatzsammlung

Leitsatz

1. Kann nur eine erneute Vorlage der Geschäftsbelege Aufschluss darüber geben, ob die erzielten Umsätze und Gewinne zutreffend erklärt worden sind, geriert sich der Steuerpflichtige als Beweisverderber, wenn er im Einspruchsverfahren die erneute Vorlage verweigert. Hieraus resultiert auf Seiten des Finanzamts ein zulässiger Übergang von der Sachaufklärung zur Schätzung.

2. Überschreiten die Zuschätzungen bei weitem die höchsten Reingewinnsätze der amtlichen Richtsatzsammlung ohne plausible Erklärung, kann dies nicht durch Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen gerechtfertigt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGD:2009:0728.15K829.06G.U.F.00

Fundstelle(n):
SAAAG-47168

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Düsseldorf, Urteil v. 28.07.2009 - 15 K 829/06 G,U,F

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