Energiesteuerentlastung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen: Koppelung der Entlastungsmöglichkeit mit dem Abschreibungszeitraum
– Unschädlichkeit der ertragsteuerlichen Behandlung der Errichtungskosten als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand
Leitsatz
Die Steuerentlastung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG für Energieerzeugnisse, die zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und
Wärme in ortsfesten Anlagen (KWK-Anlagen) verwendet worden sind, ist auch zu gewähren, wenn für die KWK-Anlage ertragsteuerlich
tatsächlich keine Absetzung für Abnutzung in Anspruch genommen, sondern der Aufwand im Jahr der Anschaffung als sofort abziehbarer
Erhaltungsaufwand berücksichtigt worden ist.
Die Koppelung der Entlastungsmöglichkeit mit dem Abschreibungszeitraum nach § 53a Abs. 2 Satz 1 EnergieStG ist lediglich
als zeitliche Begrenzung der Entlastungsberechtigung auf den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlage zu
verstehen.
Fundstelle(n): YAAAG-47127
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 05.04.2017 - 4 K 579/16 VE
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