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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 291/16 (Kg)

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2, AO § 90 Abs. 2, GVG § 184, EGVO 883/2004 Art. 11, EGVO 883/2004 Art. 68, EGVO 987/2009 Art. 60 Abs. 1

Kindergeldanspruch eines in Polen ansässigen Anspruchstellers

Mitwirkungspflicht

in ausländischer Sprache abgefasste Dokumente

Leitsatz

1. Es ist davon auszugehen, dass der Anspruchsteller in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat Kindergeld beanspruchen kann, wenn er zwar behauptet, ihm stehe wegen Überschreitens der dortigen Einkommensgrenze kein Kindergeld zu, jedoch trotz Aufforderung durch das Gericht die Einzelheiten des maßgeblichen ausländischen Familieneinkommens weder hinreichend offengelegt noch hierzu Nachweise übergeben hat.

2. In ausländischer Sprache abgefasste und ohne Übersetzung eingereichte Dokumente kann das Gericht nicht verwerten.

Fundstelle(n):
EAAAG-47125

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 27.04.2017 - 6 K 291/16 (Kg)

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