Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbilligte Vermietung von Wohnungen an Angehörige
In den Fällen der Vermietung von Wohnungen an Angehörige muss ein fremdüblicher Vertrag praktiziert werden und die Vermietung muss entgeltlich sein, damit ein entsprechendes Mietverhältnis auch steuerrechtlich (in vollem Umfang) anerkannt wird.
Fremdüblichkeit:
[i]Keine Berücksichtigung bei fehlender FremdüblichkeitEin Vertrag zwischen nahe stehenden Personen ist der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen, wenn der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Oftmals werden in Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen zwar die Nebenkosten (durch entsprechende Formularmietverträge) vertraglich auf den Mieter umgelegt, tatsächlich erfolgt aber keine Nebenkostenabrechnung. Zwar kommt es auch bei Vermietung gegenüber Fremden zu Ungenauigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung. Werden allerdings keine Vorauszahlungen geleistet bzw. bleiben die Vorauszahlungen deutlich unter den tatsächlichen Nebenkosten, kann hierin ein Mangel hinsichtlich der fremdüblichen Durchführung eines Mietvertrags liegen, zumal die Nebenkosten heutzutage insbesondere aufgrund steigender Energiepreise vielfach als „Zweite Miete“ bezeichnet w...