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Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten beim Zwischenvermieter
Die Mietaufwendungen eines gewerblichen Zwischenvermieters sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Eine Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 GewStG ist im Gegenzug nicht möglich.
[i]Anmietung und Weitervermietung Im Urteilsfall erbrachte eine GmbH Serviceleistungen im Immobilienbereich und mietete Wohnraum an, den sie anschließend weitervermietete. Das FA erhöhte den Gewerbeertrag um 1/4 von 13/20 der Aufwendungen für die Anmietung und zog einen Freibetrag von 100.000 € ab.
[i]Wohnungen gehörten zum fiktiven Anlagevermögen Der BFH gab dem FA Recht: Denn bei den angemieteten Wohnungen handelte es sich um unbewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, die bei der GmbH zum Anlagevermögen gehört hätten, wenn sie Eigentümerin gewesen wäre (sog. fiktives Anlagevermögen).
[i]Keine Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStGEine Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in Höhe von 1,2 % des Einheitswertes der ...