Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten
Gesetze: § 111i Abs 2 StPO
Instanzenzug: Az: 20 KLs 165 Js 97525/10
Tenor
Die Revision der Nebenbeteiligten gegen das wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. , BGHSt 60, 75; Beschluss vom - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).
Graf
Jäger
Bellay
Radtke
Fischer
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:070317B1STR1.17.0
Fundstelle(n):
VAAAG-46947