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Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung der Neuregelungen
Zum ist das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom (BGBl 2017 I S. 258 ff.) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert und die Stellung der Leiharbeitnehmer gestärkt werden. Die Verhinderung des Missbrauchs von Werkvertragsgestaltungen und von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung sowie die Sicherstellung der Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdpersonal sind weitere Zielsetzungen des Gesetzes.
Wie bei neuen Gesetzen üblich, gab und gibt es auch beim neuen AÜG eine Reihe von Auslegungsfragen. Vieles wird erst im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung entschieden werden; in der Zwischenzeit mögen u. a. die von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen „Fachlichen Weisungen“ zu verschiedenen Punkten für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Nachfolgend sind einige Aspekte aus den „Fachlichen Weisungen“ zu den wichtigsten Bereichen zusammengefasst. Den kompletten Wortlaut der Fachlichen Weisungen finden Sie unter http://go.nwb.de/b737j.