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GK Nr. 6 vom Seite 19

Sachliche Abgrenzung: Rechnungskreise I und II

Julia Schumacher M. A.; Hamburg

Am Thema sachliche Abgrenzung und kalkulatorische Kosten führt bei der Ausbildung im Rechnungswesen kein Weg vorbei. Und das nicht nur allein wegen des notwendigen begrifflichen Instrumentariums, das hier geklärt wird, sondern auch, weil hier die Grundlagen der Kostenrechnung gelegt werden. Die sachliche Abgrenzung ist das Bindeglied zwischen den beiden Rechnungskreisen (I) Finanzbuchhaltung und (II) Kosten- und Leistungsrechnung

Rechnungskreise

Im Mittelpunkt der Aufbereitung der Zahlen für eine aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung stehen keine steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften wie in der Finanzbuchhaltung, sondern einzig und allein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte. Und so müssen die Daten der Finanzbuchführung (Rechnungskreis I) in geeigneter Weise in solche der Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II) überführt werden. Dies geschieht mithilfe von Abgrenzungsrechnungen.

Die sachliche Abgrenzung kann entweder buchhalterisch (über Konten) oder statistisch-tabellarisch mit Tabellen erfolgen. In diesem Beitrag soll die zweite Methode dargestellt werden, da die Bewältigung des Zahlenmaterials der Kostenrechnung mithilfe von Tabellenkalkulationsprogramme...