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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 33 R 842/12

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte den Zeitraum vom 17. September 1973 bis zum 30. Juni 1990 als Zeit der Zugehörigkeit des Klägers zu einem Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) und die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte feststellen muss. Der 1945 geborene Kläger hat eine Berufsausbildung zum Werkzeugmacher (Facharbeiterzeugnis vom 30. Juli 1965) abgeschlossen und nach einem Studium an der H Universität von 1965 bis 1970 die Berechtigung erworben, den akademischen Grad "Diplomagraringenieur" zu führen (Urkunde der H Universität vom 8. Juli 1970). Danach war der Kläger ausweislich der Eintragung in seinen Sozialversicherungsausweisen zunächst als Mitarbeiter pflanzliche Produktion sowie Kranschlosser und vom 17. September 1973 bis 31. Dezember 1973 bei der ZBE-KAP(Zwischenbetriebliche Einrichtung/Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion) P als Mitarbeiter Technik, vom 1. Januar 1974 bis 31. Dezember 1976 bei diesem Betrieb als Technischer Leiter, vom 1. Januar 1977 bis 31. Januar 1980 bei der KAP-B als Technischer Leiter, vom 1. Februar 1980 bis 31. Dezember 1984 als Meister/Technik beim VEG (Volkseigenes Gut) Schweinemast Berlin, vom 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1985 als Meister beim VEG Tierproduktion Berlin und ab 1. Januar 1986 bei diesem Betrieb als Leiter Technische Sicherheit beschäftigt. Nach den Eintragungen in das Register der volkseigenen Wirtschaft (Nummer 1566) endete die Rechtsfähigkeit des VEG Tierproduktion Berlin durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Juni 1990; Rechtsnachfolger war der Magistrat von Berlin. Über den 30. Juni 1990 hinaus war der Kläger weiter als Leiter Technische Sicherheit beschäftigt, nunmehr bei dem Eigenbetrieb des Landes Berlin "Berliner Stadtgüter". Er trat zum 1. Februar 1980 der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) bei, der er bis 30. Juni 1990 angehörte. Seit 1. April 2010 bezieht der Kläger Regelaltersrente (Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2010).

Fundstelle(n):
XAAAG-46702

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.01.2017 - L 33 R 842/12

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