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Online-Nachricht - Dienstag, 06.06.2017

Umsatzsteuer | Vordruck für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (BMF)

Das BMF hat sich zur Neubekanntgabe des Vordruckmusters für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN) geäußert. Durch die Anpassung des bestehenden Vordruckmusters USt 1 TN wird eine bundeseinheitliche Bescheinigung für Zwecke der umsatzsteuerlichen Erfassung deutscher Unternehmer im Ausland eingeführt (BMF, Schreiben vom 02.06.2017 - III C 3 - S 7359/10/10002).

Hintergrund: Unternehmern, die in der BRD ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Künftig stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung zum Nachweis der umsatzsteuerlichen Erfassung aus, wenn dieser für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland benötigt wird.

  • Die Bescheinigungen werden auch für Organgesellschaften mit einem im Inland ansässigen Organträger sowie für Organgesellschaften und Zweigniederlassungen im Inland, die zum Unternehmen eines im Ausland ansässigen Unternehmers gehören, ausgestellt.

  • Sofern die Bescheinigung zur Vorlage im Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuer in Drittstaaten dienen soll, darf die Bescheinigung nur Unternehmern erteilt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

  • Der UStAE wird entsprechend geändert.

  • Die Regelungen dieses Schreibens sind ab dem anzuwenden.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
DAAAG-46684